Mit der Bonusregelung sollen diejenigen Patienten von der Krankenkasse belohnt werden, die sich regelmäßig vom Zahnarzt untersuchen lassen. So erhält der Patient einen nicht unerheblichen prozentualen Zuschuss beim Zahnersatz, wenn er einmal im Kalenderjahr beim Zahnarzt zur Kontrolle seiner Zähne war. Vom sechsten bis achtzehnten Lebensjahr gilt die halbjährliche Kontrolle.
Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen müssen in das Bonusheft eingetragen werden. Dieses Heft erhält man bei seinem Zahnarzt.
Auch Patienten mit Vollprothese müssen zum Erhalt des Bonus die jährlichen Untersuchungen eintragen lassen. |